Kein Budget für eine teure Scheidung

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So hilft Ihnen die Verfahrenskostenhilfe bei den Scheidungskosten


Eine Scheidung ist nicht nur emotional, sondern oft auch finanziell belastend. Anwalts- und Gerichtskosten können schnell zur Herausforderung werden und mehrere Tausend Euro betragen. Es stellt sich schnell die Frage, wie man sich das überhaupt alles leisten soll. 


Für Menschen, die die Kosten der Scheidung nicht selbst tragen können, gibt es jedoch eine Lösung: die Verfahrenskostenhilfe (VKH). Diese staatliche Unterstützung ermöglicht es, eine Scheidung durchzuführen, ohne sich um die finanziellen Belastungen sorgen zu müssen.


Was ist Verfahrenskostenhilfe?


Die Verfahrenskostenhilfe (auch Prozesskostenhilfe genannt) ist eine staatliche Unterstützung für Personen, die die Kosten eines Gerichtsverfahrens, wie zum Beispiel einer Scheidung, nicht selbst tragen können. Sie stellt sicher, dass finanzielle Einschränkungen niemanden daran hindern, seine rechtlichen Ansprüche durchzusetzen - in diesem Fall - sich scheiden zu lassen.


Die VKH übernimmt je nach persönlicher wirtschaftlicher Situation die gesamten Anwalts- und Gerichtskosten oder ermöglicht eine Ratenzahlung.


Welche Voraussetzungen müssen für die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe vorliegen?


Um Verfahrenskostenhilfe zu erhalten, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:


Geringes Einkommen und Vermögen:

Sie müssen nachweisen, dass Sie die Scheidungskosten nicht selbst aufbringen können. Das Gericht prüft dabei Ihr Einkommen und Vermögen, einschließlich Lohn, Renten oder Sozialleistungen sowie Ersparnisse und Sachwerte. Auch Ausgaben wie Miete, Unterhalt und Lebenshaltungskosten werden berücksichtigt.


Erfolgsaussichten der Scheidung:

Der Scheidungsantrag muss rechtlich begründet und aussichtsreich sein, beispielsweise durch das Einhalten des Trennungsjahres.


Kein mutwilliges Handeln:

Die VKH wird nur gewährt, wenn die Scheidung nicht grundlos angestrebt wird. Dies ist in der Regel gegeben, wenn die Ehe als zerrüttet gilt. 


Wie beantragt man Verfahrenskostenhilfe?


Damit Ihre Fachanwältin für Familienrecht den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe für Sie stellen kann, benötigt sie verschiedene Unterlagen, die Ihre finanzielle Situation darlegen. Dies sind z. B.:


• Einkommensnachweise (z. B. Lohnabrechnungen, Sozialhilfebescheide)

• Mietverträge und Nebenkostenabrechnungen

• Nachweise über Schulden oder finanzielle Verpflichtungen

• Angaben zu Vermögen und Ersparnissen


Das Gericht prüft den Antrag und entscheidet, ob und in welchem Umfang Ihnen die VKH gewährt wird. Wird der Antrag abgelehnt, haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.


Wie die Verfahrenskostenhilfe das Scheidungsverfahren erleichtert


Die VKH nimmt vielen Menschen die Sorge vor den finanziellen Folgen einer Scheidung. Sie schafft die Möglichkeit, trotz knapper Mittel den notwendigen Schritt aus einer gescheiterten Ehe zu gehen. Ohne diese Unterstützung wären manche Menschen gezwungen, in einer unglücklichen Ehe zu bleiben, da sie sich die Scheidung nicht leisten könnten.


Die VKH stellt sicher, dass finanzielle Unterschiede zwischen den Partnern keine Rolle spielen und niemand aus Geldmangel von seinem Recht, eine Ehe zu beenden, ausgeschlossen wird.


Rechtliche Unterstützung ohne Kostenangst


Viele Menschen zögern, rechtliche Schritte einzuleiten, weil sie die Kosten für Anwalt und Gericht fürchten. Mit der VKH wird diese Barriere überwunden. Ein Anwalt kann Sie über Ihre Möglichkeiten aufklären und einen Antrag auf VKH für Sie einreichen. 


Fazit: Verfahrenskostenhilfe – Ihre Chance für eine sorgenfreie Scheidung, die Sie nicht in den finanziellen Ruin treibt!


Wenn Sie sich die Scheidungskosten nicht leisten können, bietet die Verfahrenskostenhilfe eine wertvolle Unterstützung - Ihre Fachanwältin für Familienrecht wird Sie bereits beim ersten Beratungsgespräch auf diese Möglichkeit aufmerksam machen. 


In der Kanzlei Pfeffer arbeiten wir vollständig digital und machen Ihnen das Ausfüllen der notwendigen Unterlagen so bequem wie möglich. Ihren Antrag auf Bewilligung von VKH können Sie ganz einfach am Smartphone ausfüllen!


Lassen Sie sich frühzeitig beraten und sichern Sie Ihre Zukunft durch rechtlichen Beistand ab. Informieren Sie sich in einem persönlichen Beratungsgespräch bei Rechtsanwältin Pfeffer und vereinbaren Sie Ihren Termin bequem über unsere Online-Terminbuchung oder telefonisch!