Brauchen wir unbedingt einen Ehevertrag?

Das perfekte Brautkleid ist endlich gefunden, die Party-Deko steht, die Hochzeitsfotografin steht schon in den Startlöchern – der wichtigste Tag des Lebens, die Traum-Hochzeit, steht unmittelbar bevor! Was fehlt noch? Der Ehevertrag.


„Ehevertrag“ – schon das Wort verkörpert für viele frisch verliebte, ehewillige Paare geradezu das Gegenteil von Romantik. Aber wieso eigentlich? 


Ich meine: wer seine:n Partner:in liebt, der sollte ihn/ sie auch für den Fall der Fälle absichern!


Doch macht ein Ehevertrag wirklich immer Sinn? In welchen Konstellationen ist er unverzichtbar? Ein Ehevertrag kann in verschiedenen Konstellationen sinnvoll sein, um die finanziellen und rechtlichen Verhältnisse zwischen Ehepartner klar zu regeln. Der Beitrag zeigt die 3 häufigsten Konstellationen auf, in denen ein Ehevertrag abgeschlossen wird, bzw. abgeschlossen werden sollte:


1. Patchwork-Beziehung - Wiederheirat mit Kindern aus früherer Beziehung 


Wenn eine:r oder beide Partner:innen bereits Kinder aus früheren Beziehungen haben oder schon einmal verheiratet waren, muss sichergestellt werden, dass Erbenstellung und Unterhaltsansprüche der Kinder gewahrt bleiben.


Im Ehevertrag sollten daher drei wesentliche Punkte geregelt werden. Beim Güterstand kann es empfehlenswert sein, Gütertrennung zu vereinbaren, damit die Vermögen aus der neuen Ehe und der früheren Beziehung getrennt bleiben.


Auch eine Regelung hinsichtlich der Erbrechte bietet sich an. Mittels Vereinbarungen zur Erbfolge bzw. zu Pflichtteilsverzichten kann sichergestellt werden, dass ein oder mehrere Kinder aus vorigen Beziehungen abgesichert sind. Mit klaren Regelungen zum Unterhalt für Kinder aus früheren Beziehungen und entsprechenden Anpassungen in Bezug auf den / die neue Partner:in lässt sich

künftiger Ärger effektiv vermeiden.


2. Selbstständige, Unternehmer und Gründer


Wenn einer der Ehepartner:innen Gründer:in ist, selbstständig tätig ist oder ein Unternehmen führt, ist besondere Vorsicht geboten. In diesen Fällen ist es besonders wichtig, die finanziellen Verhältnisse deutlich zu regeln. Hierdurch ist eine optimale Absicherung des Unternehmens möglich.


Der Zugewinnausgleichs sollte ausgeschlossen oder modifiziert werden, um zu verhindern, dass Vermögen des Unternehmens im Falle einer Scheidung geteilt werden muss. Dies könnte nämlich sonst zu untragbaren Ergebnissen führen! Viele Selbständige und Unternehmer sind nicht gesetzlich rentenversichert. Um hier Nachteile zu vermeiden, müssen Regelungen zum Versorgungsausgleich getroffen werden.


Oftmals empfiehlt es sich, klare Regelungen zu nachehelichem Unterhalt in Bezug auf Höhe und Dauer zu treffen.


3. Von der „Tradwife“-Ehe bis zur „klassischen Rollenverteilung“


Die Eheleute entschließen sich zu einer klassischen Aufgabenverteilung. Eine:r der Partner:innen übernimmt die Carearbeit – Haushalt, Pflege und Erziehung der Kinder - der/ die andere ist für das Einkommen der Familie verantwortlich.


Die/ der Partner:in, der die Carearbeit leistet, sollte durch den Ehevertrag bestmöglich wirtschaftlich abgesichert werden.

Im Ehevertrag bieten sich Regelungen zu Dauer und Höhe des Unterhaltes im Falle einer Scheidung an. Grundsätzlich wäre eine Teilung des Familieneinkommens eins faire Lösung. Diese muss aber vertraglich vereinbart werden!

Wenn der/ die Partner:in, die Carearbeit geleistet hat, keiner Erwerbstätigkeit nachgegangen ist, und er keine eigenen Rentenansprüche erworben hat, muss eine Regelung zum Versorgungsausgleich getroffen werden.

Im Falle einer Scheidung sollte ebenfalls eine Regelung getroffen werden, wie das Vermögen der Familie aufgeteilt wird, um unbillige Ergebnisse zu vermeiden. Vermögensaufteilung: Festlegung, wie gemeinsames Vermögen aufgeteilt wird, um die finanzielle Absicherung beider Partner zu gewährleisten.

Ein Ehevertrag bietet nicht nur in diesen beispielhaft genannten Situationen, sondern in sehr vielen Konstellationen die Möglichkeit, individuell zugeschnittene Regelungen zu treffen, um Ärger und Streit zu verhindern.


Fazit


Auch wenn Eheverträge immer noch einen faden Beigeschmack für viele Heiratswillige haben: der Ehevertrag sollte als romantische Geste gesehen werden, die eine Ehe auf Augenhöhe ermöglicht. Die Partner:innen können in guten Zeiten faire Lösungen für beide Seiten aushandeln und so effektiv für schlechte Zeiten vorsorgen!


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