Die Güterstandsschaukel – „Swingen“ ohne Ehekrise

Die „Güterstandsschaukel“ klingt erstmal nach einer neuen Attraktion im Freizeitpark für Juristen, ist aber in Wirklichkeit ein äußerst geschicktes Modell der Vermögensplanung – legal, aber nicht ohne gewisse akrobatische Anforderungen.

Was ist die Güterstandsschaukel?

Die Güterstandsschaukel ist ein steueroptimierendes Konstrukt im Familienrecht, bei dem Ehepaare den Güterstand wechseln – und zwar nicht nur einmal, sondern gleich mehrfach. Sie starten mit der Zugewinngemeinschaft, wechseln dann durch einen Ehevertrag in die Gütertrennung und kehren nach einiger Zeit zurück in die Zugewinngemeinschaft.


Warum das Ganze? Weil dabei steuerlich spannende Effekte entstehen!

Das Prinzip: Steuerliche Magie durch Zugewinnausgleich

In einer Zugewinngemeinschaft wird das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen zwischen den Ehepartnern aufgeteilt, wenn diese endet – entweder durch Scheidung oder durch eine vertraglich vereinbarte Gütertrennung. Wenn das passiert, muss der vermögendere Ehegatte dem anderen einen Zugewinnausgleich zahlen.

Der Clou: Dieser Zugewinnausgleich ist steuerfrei!

Nach dem Wechsel in die Gütertrennung kann später wieder in die Zugewinngemeinschaft zurückgekehrt werden – daher der schaukelartige Name. Dieses Hin und Her ermöglicht es, erhebliche Vermögenswerte steuerfrei zu übertragen, was insbesondere bei vermögenden Ehepaaren mit Unternehmen oder Immobilienbesitz von Interesse ist.

Ein praktisches Beispiel – Familie Neunmalklug optimiert ihr Vermögen

Nehmen wir an, Herr Neunmalklug ist erfolgreicher Unternehmer und besitzt ein Unternehmen im Wert von 10 Millionen Euro. Seine Frau hat ein kleineres Vermögen von 500.000 Euro. Sie leben in einer Zugewinngemeinschaft.

  1. Wechsel in die Gütertrennung: Herr Neunmalklug schuldet seiner Frau durch den Zugewinnausgleich 4,75 Millionen Euro.
  2. Er überträgt ihr diesen Betrag – steuerfrei. 
  3. Einige Zeit später: Rückkehr in die Zugewinngemeinschaft


Das Vermögen beider ist nun gleichmäßiger verteilt.

Ein späterer Erbfall oder eine Schenkung an die Kinder könnte nun mit erheblich weniger Steuerlast ablaufen.

Risiken und Nebenwirkungen – Nicht für jedes Ehepaar geeignet!

Die Güterstandsschaukel ist kein Allheilmittel. Wer mitten in einer Ehekrise steckt, sollte sich gut überlegen, ob er dem (bald vielleicht Ex-)Partner freiwillig Millionen überträgt. Auch das Finanzamt schaut mittlerweile genauer hin – ein rein steuerlicher Missbrauch könnte Probleme bereiten.


Doch für finanziell gut aufgestellte Paare mit klarem Plan kann die Güterstandsschaukel eine elegante Möglichkeit sein, steuerfrei Vermögen innerhalb der Familie zu optimieren. Und mal ehrlich: Eine Finanzstrategie mit so einem schwungvollen Namen macht doch gleich doppelt Spaß!


Lassen Sie sich zum Thema Übertragung von Vermögen oder Immobilien in der Ehe fachanwaltlich beraten. Lassen Sie uns gemeinsam die wirtschaftlich beste Lösung für Ihre Ehe finden!