„Ehe“ ohne Trauschein für Patchworkfamilien und Co. – die Verantwortungsgemeinschaft 

Das neue "Gesetz über die Verantwortungsgemeinschaft" ermöglicht die Gründung von Verantwortungsgemeinschaften, die sowohl das Zusammenleben als auch die rechtliche Absicherung von Patchworkfamilien deutlich erleichtern können. Die Verantwortungsgemeinschaft eignet sich nicht nur in rechtlich anspruchsvollen Patchwork-Konstellationen, sondern auch für alle volljährigen Personen, die rechtlich füreinander Verantwortung übernehmen möchten. Eine romantische Beziehung oder Ehe ist hierfür nicht erforderlich. Das Modell eignet sich also für beste Freund*innen genauso wie für Patchworkfamilien. 


Weshalb kann die Verantwortungsgemeinschaft gerade in Patchwork-Konstellationen hilfreich sein? 


Patchworkfamilien sind heutzutage schon fast der Regelfall. Viele Partner:innen waren bereits in erster oder zweiter Ehe verheiratet und entscheiden sich aus verschiedenen Gründen gegen eine Eheschließung.

Das Zusammenleben in einer Patchworkfamilie bringt jedoch Herausforderungen mich sich und es bedarf klarer Regeln und Absprachen, um ein harmonisches Zusammenleben sicherzustellen. Wie kann das Konzept der Verantwortungsgemeinschaft Patchworkfamilien unterstützen und ihnen helfen, das Zusammenleben erfolgreich zu gestalten und was muss man tun, um eine Verantwortungsgemeinschaft zu „gründen“? 


Warum benötigen wir eine Verantwortungsgemeinschaft? 


  1. Rechtliche Absicherung: Die Verantwortungsgemeinschaft bietet eine rechtliche Basis für die Übernahme von Pflichten und Rechten zwischen volljährigen Personen.
  2. Flexible Lösung: die Verantwortungsgemeinschaft kann individuell ausgestaltet werden - sie bietet somit flexible Lösungen in verschiedenen familiären oder freundschaftlichen Situationen
  3. Alltagsunterstützung: die alltägliche Zusammenarbeit und Pflege von Familienmitgliedern oder Freund*innen wird rechtlich vereinfacht und abgesichert 


Wie gründet man eine Verantwortungsgemeinschaft? 


  1. Notarielle Vereinbarung: Es reicht nicht, ein Schriftstück handschriftlich aufzusetzen. Der Vertrag über d i e Verantwortungsgemeinschaft muss wie z.B. ein Ehevertrag auch notariell beurkundet werden. Die Verträge können jeweils individuell angepasst werden.
  2. Modulauswahl: Nicht jede*r hat den gleichen Bedarf. Es gibt deshalb verschiedene Module, die je nach Bedarf angepasst werden können, so z.B. „Pflege und Fürsorge“ oder „Auskunft und Vertretung in Gesundheitsangelegenheiten“.
  3. Regelmäßiger Check: Nicht immer entspricht der aktuelle Bedarf auch in mehreren Jahren noch dem Willen der Beteiligten. Eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Vereinbarung sollte daher erfolgen, um dem Bedarf in Patchworkfamilie oder Freundschaft gerecht zu werden. 


Welche Aspekte sind im Alltag besonders wichtig und sollten geregelt werden? 


  1. Vollmachten für die Gesundheitsfürsorge: mit der Gesundheitsvollmacht ist es möglich, Entscheidungen in medizinischen Angelegenheiten für die Partner*in zu treffen oder Auskunft zu erhalten.
  2. Sorge rechtliche Befugnisse: Gerade in Patchworkfamilien kann es sinnvoll sein, bestimmte sorge rechtliche Aspekte auf andere Familienmitglieder zu übertragen. Dies kann häufig bei einem langjährigen Zusammenleben der Partner*innen, keinem Kontakt mehr zum anderen biologischen Elternteil oder auf Wunsch des Kindes der Fall sein.
  3. Wohnungsüberlassung bei Trennung: Wie auch in einem Partnerschaftsvertrag kann innerhalb der Verantwortungsgemeinschaft eine Regelung dazu getroffen werden, wer im Falle eines auf beide Parteien lautenden Mietvertrages in einer Patchwork- oder WG-Situation in der vormals gemeinsamen Wohnung verbleibt. Eine Regelung zur Wohnungsüberlassung im Streitfall kann helfen, Streit bei einer Trennung vorzubeugen 


Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Verantwortungsgemeinschaft sowohl für Patchworkfamilien, beste Freund*innen oder auch Alters-WGs eine wertvolle Unterstützung darstellen kann.

Das Zusammenleben kann effektiv rechtlich abgesichert werden und an den Bedarf der Beteiligten angepasst werden.

Wenn Sie weitergehenden Beratungsbedarf haben oder eine Verantwortungsgemeinschaft gründen möchten, wenden Sie sich gern an Rechtsanwältin Maike Pia Pfeffer, Ihre Fachanwältin für Familienrecht in Mönchengladbach-Rheydt.